Das Menschenrecht als Menschenpflicht
Goodhill, Jane (Hrsg.): Menschenpflichten. Eine (Liebes-)Erklärung in 19 Artikeln, Edition Büchergilde, Frankfurt am Main 2011, 96 Seiten, 16,90 Euro, ISBN 978-3-940111-90-6
Wenn ein moderner Staat nicht weiß, wie er seine Außenpolitik rechtfertigen soll, kann er sich immer auf die Menschenrechte berufen. Jene Rechte, die als Folge der Gräuel des Zweiten Weltkrieges am 10. Dezember 1948 durch die UN-Generalversammlung verabschiedet wurden und die für jeden gleichermaßen gelten. Zumindest wenn der entsprechende Staat die Menschenrechtserklärung unterzeichnet hat, denn die Menschenrechte sind nicht naturgegeben. Damit die Menschenrechte nicht zum Totschlagargument moralischer Überlegenheit werden, hat der InterAction Counsil 1997 die „Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten“ in 19 Artikeln verabschiedet.
Jane Goodhill, 38 Studierende und 19 Menschenpflichten
Nun haben 38 Studierende der Johannes Gutenberg Universität Mainz unter dem Pseudonym Jane Goodhill das Buch „Menschenpflichten. Eine (Liebes-)Erklärung in 19 Artikeln“ herausgegeben. Das Ergebnis des Seminars „Ästhetische Aspekte des Buches“ ist ein schmales Bändchen, in dem jeder Artikel der Menschenpflichten mit einer eigenen Illustration bebildert wird.
Mehrdad Zaeris Illustrationen sind irritierend wertkonservativ
Die Illustrationen des Buchs entstammen der Feder des freischaffenden Zeichners Mehrdad Zaeri und sind irritierend wertkonservativ. Mann und Frau, die sich küssen, die gemeinsam spazieren gehen oder zwei Kinder haben. In der Illustration zu Artikel 15 – es geht um Religionsfreiheit – hängt eine Frau die Sonne ab, damit ein Mann einen Halbmond aufhängen kann. Sie kommt aus einem Häuschen mit Reetdach, er aus einem Minarett. In einer anderen Illustration reicht eine Frau einen Apfel an einen Mann im Rollstuhl. Rückwärtsgewandt ist der Gedanke, dass der Mensch im Rollstuhl hilfsbedürftig sein muss. Naiv, geradezu blauäugig, ist der Umgang mit dem biblischen Bild, dass eine Frau einem Mann einen Apfel von einem Baum reicht. Wie bei der Illustration zur Religionsfreiheit ist mehr Fingerspitzengefühl wünschenswert oder auch ein redaktioneller Eingriff.
So wirken die Illustrationen, auch dass es immer Mann und Frau sind, als seien sie der Bundesrepublik der 50er Jahre entsprungen und nicht der heutigen Multi-Kulti-Gesellschaft.
Hans Küng bleibt vage
Für das Nachwort konnte der vor allem durch sein Projekt Weltethos bekannte Theologe Hans Küng gewonnen werden. Darin begeht er gleich im ersten Absatz einen weit verbreiteten Frevel: Er bleibt vage. „Dass vielerorts, wo es möglich wäre, die Menschenrechte nicht verwirklicht werden, liegt in den meisten Fällen am mangelnden politischen und ethischen Willen.“ Allein in einem Satz finden sich vier Relativierungen!
Welche sind also die Menschenrechte oder -pflichten, für die eingetreten werden soll? Weder die niedlichen, aber wenig zeitgemäßen Illustrationen geben eine Antwort noch das Nachwort. Am Maßstab einer professionellen Produktion wirkt „Menschenpflichten. Eine (Liebes-)Erklärung in 19 Artikeln“ naiv und nicht zu Ende gedacht. Als Ergebnis eines Seminars, bei dem es mutmaßlich darum ging, Projektmanagement zu erlernen, ist es sehr ansehnlich. Dass die Menschenpflichten ein Quasi-Bestandteil der Menschenrechte sind, ist immer eine Erwähnung wert. Was es letztlich mit den Menschenpflichten auf sich hat, legt ein Zitat des französischen Schriftstellers Albert Camus nahe: „Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten.“ Das Recht des Anderen wird zu meiner Pflicht.
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